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Antworten rund um das Arbeiten bei der Job Lounge
Was bedeutet Festanstellung „im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung“?
Es bedeutet, dass Sie fest bei der Job Lounge GmbH angestellt sind und somit auch alle rechtlichen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis haben. Das umfasst u.a. ein festes Einkommen nach Tarifvertrag, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie sind aber nicht bei der Job Lounge GmbH tätig, sondern arbeiten bei unserem Kundenunternehmen. Das bedeutet, die Job Lounge GmbH ist Ihr Arbeitgeber, weshalb Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Gehalt von uns erhalten. Sie sind allerdings als Arbeitskraft bei einem unserer Kunden beschäftigt.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?
Ist Arbeitnehmerüberlassung auch für mich geeignet, wenn ich eigentlich nach einer Festanstellung bei einem Unternehmen suche?
Bei der Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung schlagen wir Sie passenden Unternehmen vor und unterstützen Sie, eine feste Stelle in einem Unternehmen zu bekommen. Dabei agiert die Job Lounge GmbH nur als Vermittler, den Arbeitsvertrag schließen Sie mit dem Unternehmen. Die Direktvermittlung ist für Sie unkompliziert und völlig kostenfrei.
In der Arbeitnehmerüberlassung ist die Job Lounge GmbH Ihr Arbeitgeber, Sie sind also in unserem Auftrag bei unseren Kundenunternehmen eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, Sie wechseln also von Zeit zu Zeit das Unternehmen und sammeln so zahlreiche Referenzen. Oftmals führen diese Einsätze aber auch zu einer festen Übernahme in das jeweilige Kundenunternehmen. Deshalb ist die Arbeitnehmerüberlassung auch dann für Sie geeignet, wenn Sie eigentlich eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber suchen.
Welche Dokumente benötigt der Personaldienstleister bei meiner Bewerbung?
Für eine Bewerbung bei uns sind Ihre Kontaktdaten am wichtigsten, damit wir Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen und das weitere Vorgehen besprechen können. Diese können Sie in unserem Bewerbungssystem in ein Formular eingeben oder in Form Ihres Lebenslaufs hochladen.
An wen kann ich mich bei Fragen zu einer ausgeschriebenen Stelle wenden?
In der konkreten Online-Stellenbeschreibung findet sich immer eine Kontaktperson, die Sie bei Fragen zur Stelle oder zur Bewerbung kontaktieren können.
Meine Wunschstelle passt nicht in allen Punkten zu mir, kann ich mich trotzdem bewerben?
Sie können sich auch auf die Stelle bewerben, wenn sie nicht zu 100% passt. Gemeinsam können wir Ihre Ziele und Fähigkeiten besprechen und schauen, ob wir vielleicht eine passendere Stelle zu besetzen haben. Sie können sich natürlich auch jederzeit initiativ bewerben.
Antworten zum Thema Arbeitnehmerüberlassung
Habe ich bei einer Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung einen Anspruch auf Urlaub und Lohnweiterzahlung bei Krankheit?
Sie haben alle gesetzlichen Ansprüche, darunter zählen auch Urlaub lt. IGZ-Tarifvertrag.
Wer ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung mein Arbeitgeber?
Angestellt sind Sie fest bei der Job Lounge GmbH. Das bedeutet, Sie schließen Ihren Arbeitsvertrag mit uns und erhalten auch von uns Ihr Gehalt.
Kann ich einfach so gekündigt werden, wenn es keinen passenden Einsatz für mich gibt?
Nein, in einer Arbeitnehmerüberlassung gelten die gesetzliche Kündigungsfrist sowie der gesetzliche Kündigungsschutz.
Antworten zum Thema Personalvermittlung
Bei wem bin ich angestellt, wenn ich einen Job durch Personalvermittlung annehme?
Angestellt sind Sie beim Unternehmen, an das wir Sie vermitteln. Das bedeutet, Sie schließen den Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen und arbeiten im Anschluss an die Personalvermittlung auch ausschließlich bei diesem Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung durch einen Personaldienstleister und einem herkömmlichen Bewerbungsprozess?
Den Unterschied macht der Personaldienstleister, also wir als Job Lounge GmbH. Wir agieren als Vermittler zwischen Bewerber und Kundenunternehmen und beraten beide hinsichtlich Anforderungen und Wünschen.
Welche Vorteile habe ich bei der Personalvermittlung durch die Job Lounge?
Durch die Personalvermittlung haben Sie Zugang zu Stellenangeboten, die exklusiv nur bei uns ausgeschrieben werden, denn manche Schlüsselpositionen werden nicht offen nach außen kommuniziert. Außerdem stehen wir Ihnen nicht nur als Vermittler, sondern auch als Berater zur Seite. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit uns Ihre Fähigkeiten herauszuarbeiten und hinsichtlich Weiterbildung und Karriere beraten zu werden.
Wer zahlt die Provision bei der Personalvermittlung?
Die Provision an uns zahlt das Kundenunternehmen, das uns beauftragt hat. Für Sie als Bewerber entstehen keine Kosten.